Bürgerentscheid auf Landkreisebene am 4. Dezember 2022

Diese Pressemitteilung der UIP ging am 17. November an die örtlichen Presseorgane. Erschienen ist bisher nur eine gekürzte Form – deklariert als Leserbrief unseres Vorstandmitglieds Dr. Gerhard Kral – am 29. November in den Schongauer Nachrichten.
Die im folgenden Text fettgedruckten Teile sind der Kürzung zum Opfer gefallen.

Am 4. Dezember2022 wird ein Bürgerentscheid auf Landkreisebene stattfinden (Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Nummer 37 vom 28. Oktober 2022 und Nummer 39 vom 11. November 2022), initiiert durch ein Aktionsbündnis »Pro Krankenhaus Schongau«. Das Ziel des Aktionsbündnisses ist, „dass kein Zentralkrankenhaus gebaut wird, sondern dass die beiden Krankenhäuser in Schongau und Weilheim langfristig betrieben werden (…)“.

Dem steht die Position des Kreistags und der Krankenhaus GmbH gegenüber, um die medizinische Versorgung im Landkreis „in hoher Qualität in kommunaler Trägerschaft“ zu erhalten, sei es „unumgänglich, die klinische Versorgung zukunftssicher an einem geeigneten, zentralen Standort zu bündeln“.

Die Pläne für ein Zentralkrankenhaus widersprechen den Zielen der nachhaltigen Energie- und Flächeneinsparungen. Wir lehnen ein Zentralklinikum auf der grünen Wiese aus Nachhaltigkeitsgründen (z. B. Flächenversiegelung, Verschwendung von Ressourcen, Wegfall von landwirtschaftlichen Nutzflächen) und wegen massiver finanzieller Belastungen von schätzungsweise 500 Millionen Euro ab.

Der Erhalt der beiden, funktionstüchtigen Krankenhäuser in Schongau und Weilheim garantiert auch in Zukunft eine verlässliche, wohnortnahe Versorgung und weniger Verkehr durch Mitarbeiter und Besucher. Der Erhalt sollte deshalb das vorrangige Ziel sein. Zu berücksichtigen ist die lange Ost-West-Achse des Landkreises, bei der die Versorgung der Bevölkerung im Notfall durch die bestehenden beiden Krankenhäuser besser gesichert ist als bei einer Einrichtung an einem Ort.

Sollte der Bürgerentscheid zu einer Mehrheit für ein Zentralkrankenhaus führen, werden wir uns für den Standort Schongau einsetzen, da hier – abgesehen von der vorhandenen und erprobten personellen und sachlichen Infrastruktur – erheblich weniger zusätzlicher Flächenverbrauch nötig ist.

Die Schlussfolgerung der Krankenhaus GmbH, mit NEIN zu stimmen „wenn unser [!!] Krankenhaus auch weiterhin für Ärzte und Pflegekräfte attraktiv sein soll“ und „wenn Ihnen sichere Arbeitsplätze und eine faire Bezahlung im Gesundheitswesen ein Anliegen sind“, ist nicht nachzuvollziehen. Warum sollten Attraktivität, Arbeitsplatzsicherung und faire Bezahlung nur an einem (neuen) Standort möglich sein, nicht aber – bei entsprechend darauf gerichtetem politischem Willen – an den beiden schon bestehenden Einrichtungen?

Bei der schon jetzt so prekären Haushaltslage des Kreises ist es mehr als fraglich, ob die entstehenden Kosten für ein Zentralkrankenhaus zu stemmen sein werden – auch ungeachtet möglicher Fördermittel.

Auf jeden Fall müsste es Abstriche bei anderen, nicht weniger gewichtigen, Kreisaufgaben geben – wie z.B. Bildung und Schulen, Integration und Inklusion, Barrierefreiheit.

Es ist bedenklich, wie massiv einseitig in einer immens aufwendigen Kampagne zugunsten des Zentralkrankenhauses die Krankenhaus GmbH, die Landrätin im Amt und eine Partei unisono die Ersetzung der beiden bestehenden, gut funktionierenden Krankenhäuser als alternativlos propagieren. – warum sollten diese nicht zeitnah, Ressourcen schonend und finanziell verantwortbar(er) nachgerüstet werden können?

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene sind in Bayern seit 1995 verfassungsrechtlich geschützte, demokratisch wesentliche Mitwirkungsrechte der bürgerschaftlichen Mitgestaltung der Politik. Die Argumente PRO und CONTRA im Vorfeld des Entscheids fair in einem offenen Dialog auszutauschen und gegeneinander abzuwägen, ist legitim und uneingeschränkt geboten. Es stellt sich die Frage, ob es dem Gebot der Fairness entspricht, wenn die Landrätin klar bekennt: „Aber eines ist klar: Wenn das Jahr vorbei ist, werden wir da weitermachen, wo wir gestoppt wurden. Wir kämpfen weiter (Landrätin Andrea Jochner-Weiß, in »Interview contra Bürgerbegehren«, Schongauer Nachrichten 255, 5.&.11.2022). Sollte nicht erst der faktische Ausgang des Bürgerentscheids wahr- und ernstgenommen werden?

Der Vorstand der Umweltinitiative Pfaffenwinkel e. V. (UIP)

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